Der Rechtsanwalt Dirk Waldschmidt hat im Auftrag des NPD-Bürgermeisterkandidaten Jörg Krebs Klage gegen die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl in Büdingen, die Zeitgleich mit der Bundestagswahl im vergangenen September stattfand, erhoben. Das Verwaltungsgericht in Gießen soll nun prüfen, ob die Wahl wiederholt werden muß. Bereits im Vorfeld des Wahltermins hatte es Unstimmigkeiten gegeben, da im Kreis-Anzeiger bei der Stellenausschreibung der Stelle des Bürgermeisters die falsche Besoldungsgruppe angegeben wurde. Auch hat es bereits Diskussionen um eine verlegte Mitgliederversammlung der FWG gegeben, auf der deren Kandidat gewählt wurde.

Kandidat Krebs hatte zuvor in seinem Widerspruch gegen die Gültigkeit der Wahl moniert, daß es verschiedene Wahlbehinderungen im Wahlkampf gegeben habe. So wurde ihm, als vom zuständigen Wahlausschuß zugelassenen Kandidat verwehrt, sich den Wählerinnen und Wählern auf einer Wahlversammlung öffentlich vorzustellen.
In dem Klageentwurf wird u.a. ausgeführt, „daß der Wahlleiter der Stadt Büdingen seinen Pflichten nachgekommen ist und bereits auf den erheblichen Rechtsverstoß, in seiner Stellungnahme zum Widerspruch des NPD-Kandidaten, hingewiesen hat. Der Versuch auf einen Wahlleiter Einfluß zu nehmen, damit dieser ‚politische Rückendeckung’ für ganz klar rechtswidrige Verhaltensweisen des geschätzten Bürgermeisters erteilt, ist vielleicht in irgendeiner Bananenrepublik vorstellbar, in der sich korrupte Politiker und Beamte gegenseitig Deckung für ihre zu mißbilligenden Handlungen verschaffen. In unserem Staat darf dies nicht sein. Im vorliegenden Fall hat nicht eine kleine Splitterpartei unzulässig eingegriffen, sondern der amtierende Bürgermeister hat sich, wie er auch in der Presse veröffentlichen ließ, dahingehend positiv dargestellt, daß er gegen diese ‚Rechten durchgreift’ und dabei verschwiegen hat, daß er dies mit rechtswidrigen Mitteln tut. Das Wahlvolk mußte davon ausgehen, daß seine ‚Erfolge gegen diese Rechten’ auf der Grundlage des Gesetzes erfolgt sind. Hätten die Bürger gewußt, daß sich ihr sauberer lauterer Bürgermeister rechtswidriger Mittel bedient um Wahlbewerber mundtot zu machen, wäre dies von erheblicher Bedeutung für die Wahlentscheidung der Bürger gewesen.“
Frankfurt, den 14.04.2010
Pressestelle der NPD-Hessen


Quelle: http://www.npd-hessen.de/

Kandidat Krebs hatte zuvor in seinem Widerspruch gegen die Gültigkeit der Wahl moniert, daß es verschiedene Wahlbehinderungen im Wahlkampf gegeben habe. So wurde ihm, als vom zuständigen Wahlausschuß zugelassenen Kandidat verwehrt, sich den Wählerinnen und Wählern auf einer Wahlversammlung öffentlich vorzustellen.
In dem Klageentwurf wird u.a. ausgeführt, „daß der Wahlleiter der Stadt Büdingen seinen Pflichten nachgekommen ist und bereits auf den erheblichen Rechtsverstoß, in seiner Stellungnahme zum Widerspruch des NPD-Kandidaten, hingewiesen hat. Der Versuch auf einen Wahlleiter Einfluß zu nehmen, damit dieser ‚politische Rückendeckung’ für ganz klar rechtswidrige Verhaltensweisen des geschätzten Bürgermeisters erteilt, ist vielleicht in irgendeiner Bananenrepublik vorstellbar, in der sich korrupte Politiker und Beamte gegenseitig Deckung für ihre zu mißbilligenden Handlungen verschaffen. In unserem Staat darf dies nicht sein. Im vorliegenden Fall hat nicht eine kleine Splitterpartei unzulässig eingegriffen, sondern der amtierende Bürgermeister hat sich, wie er auch in der Presse veröffentlichen ließ, dahingehend positiv dargestellt, daß er gegen diese ‚Rechten durchgreift’ und dabei verschwiegen hat, daß er dies mit rechtswidrigen Mitteln tut. Das Wahlvolk mußte davon ausgehen, daß seine ‚Erfolge gegen diese Rechten’ auf der Grundlage des Gesetzes erfolgt sind. Hätten die Bürger gewußt, daß sich ihr sauberer lauterer Bürgermeister rechtswidriger Mittel bedient um Wahlbewerber mundtot zu machen, wäre dies von erheblicher Bedeutung für die Wahlentscheidung der Bürger gewesen.“
Frankfurt, den 14.04.2010
Pressestelle der NPD-Hessen





